AGB - Berlin Bootsverleih (Stand: Januar 2026)
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Mieter und Vermieter über ein Boot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und alle mitreisenden Personen an.
1. Reservierung und Vertragsabschluss: Die Reservierung erfolgt durch schriftliche Bestellung des Mieters und wird zum festen Vertrag sobald sie vom Vermieter schriftlich bestätigt wird. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung fällig. Sofern im Chartervertrag eine Kaution vereinbart ist, ist diese am Tag der Fahrt vor Fahrtantritt vor Ort in bar zu hinterlegen. Ohne vollständige Hinterlegung der vereinbarten Kaution besteht kein Anspruch auf Übergabe des Bootes oder Durchführung der Fahrt. Alle Änderungen und mündlichen Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Schriftlich bestätigte Preisangaben sind grundsätzlich verbindlich und verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Teilnehmerzahl ist gemäß der Zulassung des Schiffes beschränkt. Die im Chartervertrag vereinbarte Start- und Endzeit ist verbindlich. Ein verspätetes Erscheinen des Mieters oder seiner Gäste führt nicht zu einer Verlängerung der vereinbarten Fahrzeit. Die Fahrt endet in jedem Fall zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Ein Anspruch auf Verlängerung, Preisminderung oder Rückerstattung besteht insoweit nicht.
2. Rücktritt vom Vertrag: Der Mieter ist berechtigt ohne Angabe von Gründen vor Fahrtantritt jederzeit von seiner Buchung zurückzutreten. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist nicht deren Absendung, sondern deren Zustellung beim Vermieter.
Tritt der Mieter von seiner Buchung zurück, hat er folgende Stornierungskosten zu tragen:
Rücktritt bis 30 Tage vor Fahrtantritt: 25 % der Fahrtkosten
Rücktritt zwischen 30 Tagen und 48 Stunden vor Fahrtantritt: 50 % der Fahrtkosten
Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor Fahrtantritt: 100 % der Fahrtkosten
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag zu stornieren oder die Fahrt abzubrechen, wenn höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht abwendbare Umstände die sichere Durchführung der Fahrt unmöglich machen oder erheblich gefährden. Hierzu zählen insbesondere Unwetter, Gewitter, Sturm- oder Orkanwarnungen, behördliche Sperrungen oder Auflagen, Motor- oder Technikdefekte trotz ordnungsgemäßer Wartung, sowie vergleichbare sicherheitsrelevante Ereignisse. In diesem Fall erhält der Mieter nach seiner Wahl entweder 100 % der bereits gezahlten Fahrtkosten zurück oder einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Reiner Regen, kühle Temperaturen oder sonstige wetterbedingte Unannehmlichkeiten ohne konkrete Gefährdungslage gelten nicht als höhere Gewalt und begründen weder ein Rücktrittsrecht noch einen Anspruch auf kostenfreie Umbuchung.
3. Unverfügbarkeit: Kann der Vermieter dem Mieter das gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen, ist er berechtigt, ein vergleichbares Boot anzubieten oder die vom Mieter geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Verhalten an Bord: Der Mieter hat das Boot samt Zubehör mit größter Sorgfalt zu behandeln und haftet für alle durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden. Das Verhalten an Bord unterliegt den Regeln der Seemannschaft und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Zur Vermeidung von Schäden und Umweltbelastungen sind das Mitbringen kleinteiliger Dekoration (Konfetti, Glitzer etc.), das Tragen von abfärbenden Schuhen oder solchen mit spitzen Absätzen (z. B. High Heels) sowie das Stehen oder Tanzen auf dem Mobiliar untersagt. Ebenfalls streng verboten sind eigene Sound-Systeme, Shishas und Pyrotechnik. Der Mieter muss zwingend sicherstellen, dass auf dem Gewässer keine Ruhestörung entsteht. Bei starker Alkoholisierung oder anderweitiger Gefährdung von Personen oder der Schifffahrt kann der Vermieter nach einmaliger Verwarnung Gäste von Bord verweisen oder die Fahrt ohne Anspruch auf Mietpreiserstattung abbrechen. Das Springen von Dach oder Reling ist wegen hoher Verletzungsgefahr strengstens verboten; das Verlassen des Bootes ins Wasser ist nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor gestattet. Bei übermäßiger Verschmutzung (insbesondere durch verbotene Dekoration oder Erbrochenes) wird eine Reinigungspauschale von 200,00 € fällig. In die Bordtoilette darf ausschließlich das vorhandene Spezial-Toilettenpapier geworfen werden. Eine Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung (z. B. durch eigenes Toilettenpapier, Feuchttücher oder Tampons) zieht den Einbehalt der Kaution in Höhe von 200,00 € nach sich. Reparaturkosten für Beschädigungen (wie etwa Brandflecken durch Zigaretten) werden dem Mieter zur vollständigen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vollumfänglich in Rechnung gestellt und zunächst von der Kaution abgezogen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten. Haustiere sind nur nach vorheriger, ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gestattet.
5. Verhalten bei Störungen: Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass dem Kunden ein betriebssicheres und funktionsfähiges Boot zur Verfügung gestellt wird. Treten während der Mietzeit Störungen oder ein Schadensfall auf, hat der Vermieter Störungen, die die Betriebsfähigkeit des Bootes beeinträchtigen, ohne schuldhaftes Verzögern zu beheben oder unverzüglich alle zumutbaren Maßnahmen zu deren Behebung einzuleiten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Minderung des Mietpreises, sofern der vertragsgemäße Gebrauch des Bootes nicht erheblich beeinträchtigt ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt insbesondere nicht vor, wenn der Aufenthalt an Bord sowie der wesentliche Zweck der Anmietung, insbesondere Grillen, Entspannen, Musikhören oder Schwimmen, trotz der Störung weiterhin möglich bleiben, auch wenn das Boot zeitweise nur vor Anker genutzt werden kann.
6. Haftung: Für das Boot besteht eine Wassersport-Haftpflicht-Versicherung und Wassersport-Kasko-Versicherung. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Nicht versichert sind die persönlichen Effekten sowie Unfallschäden, die auf dem Boot befindliche Personen erleiden. Der Vermieter ist hierfür nicht haftbar. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Versicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regressnahme des Mieters vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden. Der Mieter haftet ebenfalls für Verdienstausfälle durch Unverfügbarkeit des Bootes durch von ihm verursachte Schäden. Eine Haftung des Vermieters wegen Vertragsverletzungen aus höherer Gewalt, Aufruhr, Streik und Aussperrungen wird ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Vermieter als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
7. Schlussbestimmungen: Die zwischen Berlin Bootsverleih (Inhaber: Achim Diesing) und dem Vertragspartner geschlossenen Verträge unterliegen auch bei Auslandsberührung deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Wiener Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.
Berlin Bootsverleih
Inhaber: Achim Diesing
Knobelsdorffstr. 17
14059 Berlin
Büro: 030 / 921 075 899
Web: www.berlin-bootsverleih.com
E-Mail: info@berlin-bootsverleih.com
Steuer-Nr.: 13/261/63830
USt-IdNr.: DE267826759